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LG München I, 02.02.2007 - 20 O 16805/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Testamentsvollstrecker an festgesetzte Vergütung gebunden
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91
Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten …
Auszug aus LG München I, 02.02.2007 - 20 O 16805/06
Die Bestimmung des Wertes hat sich daher in erster Linie an dem tatsächlich alsbald nach dem Erbfall erzielten Veräußerungserlös zu orientieren (vgl. für das Pflichtteilsrecht: BGH NJW-RR 1993, 131 [BGH 14.10.1992 - IV ZR 211/91] ; OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361). - OLG Düsseldorf, 27.05.1994 - 7 U 136/93
Auszug aus LG München I, 02.02.2007 - 20 O 16805/06
Die Bestimmung des Wertes hat sich daher in erster Linie an dem tatsächlich alsbald nach dem Erbfall erzielten Veräußerungserlös zu orientieren (vgl. für das Pflichtteilsrecht: BGH NJW-RR 1993, 131 [BGH 14.10.1992 - IV ZR 211/91] ; OLG Düsseldorf ZEV 1994, 361).
- OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18
Bestimmung der Höhe der Testamentsvollstreckungsvergütung in Hinblick auf die zu …
Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des LG München vom 2.2.2007, 20 O 16805/06 (juris) darauf hingewiesen, dass bei einer testamentarisch festgelegten Vergütung des Testamentsvollstreckers anders als bei einer gemäß § 2221 BGB zu bestimmenden Vergütung der testamentarisch bestimmte Betrag im Zweifel als Bruttovergütung gemeint sei.Das LG München (Urt. V. 2.2.2007, 20 O 16805/06, Rn. 36, juris) hat als Argument für eine Testamentsauslegung im Sinne einer Bruttovergütung angeführt, dass die Erblasser keine sichere Kenntnis davon gehabt hätten, ob der Testamentsvollstrecker bei Übernahme seines Amts noch umsatzsteuerpflichtig sein werde.
- LG Hamburg, 02.02.2018 - 318 O 155/17
Vergütung des Testamentsvollstreckers und Umsatzsteuer
Insoweit ist im Zweifel davon auszugehen, dass der von dem Erblasser festgesetzte Betrag inklusive Umsatzsteuer zu verstehen ist (LG München, Urteil vom 02.02.2007, 20 O 16805/06, R. 35, zitiert nach juris;… Zimmermann in Münchener Kommentar, BGB, 7. Auflage (2017), § 2221 Rn. 15).